Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines Zahnarztes als Gewerbetreibenden oder Freiberufler; Qualifikation einer zahnärztlichen Tätigkeit als gewerblich; "Stempel der persönlichen Arbeit" des Praxisinhabers als entscheidendes Kriterium für die Einordnung als Freiberufler; Unmittelbare ...
- Judicialis
GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 18 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Der angestellte Zahnarzt als Gewerbesteuerfalle?
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Der angestellte Zahnarzt als Gewerbesteuerfalle? Werden freiberuflich tätige Zahnärzte durch die Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig?
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gewerbesteuer - FG Sachsen-Anhalt entschärft Gewerbesteuerfalle bei (Zahn-)Ärzten
- aerzteblatt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wenn Ärzte Ärzte anstellen: Es droht Gewerbesteuer
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1916
- EFG 2007, 587
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93
Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732;… bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung. - BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88
Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732;… bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung. - BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03
Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
Unter den verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Umfeld ärztlicher und pflegerischer Berufe ist im Anschluss an das Urteil vom 01. Februar 1990 (IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507) und in dessen inhaltlicher Fortsetzung das Urteil des BFH vom 21. März 1995 (XI R 85/93, BStBl. 1995 II 732; bestätigt unter anderem durch Beschluss vom 31. August 2005, IV B 205/03, BFH/ NV 2006, 48) von grundlegender Bedeutung.
- FG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - 2 K 336/12
Freiberufliche Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie trotz …
Zur Begründung der hiergegen erhobenen Klage trägt die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 30035/02 EFG 2006, 1916 ergänzend vor, dass von einer eigenverantwortlichen Tätigkeit auch dann noch auszugehen sei, wenn der angestellte Arzt zwar eigenverantwortlich tätig werde, dies sich aber aus der Sicht des Patienten als Tätigkeit des Praxisinhabers darstelle.
Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung von Einkünften aus einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesiologie; Ausübung nur noch besonders wichtiger oder besonders schwieriger Aufträge durch den Freiberuflichen in seiner Gesellschaft als Zeichen der Ausübung eines Gewerbebetrieb; Absetzbarkeit eines ...
- rechtsportal.de
Abgrenzung Gewerbebetrieb - freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum; Eigenverantwortlichkeit des Arztes; Tätigkeitsmittelpunkt
- datenbank.nwb.de
Abgrenzung Gewerbebetrieb - freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum - Eigenverantwortlichkeit des Arztes - Tätigkeitsmittelpunkt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jed.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuer droht bei Einstellung von Ärzten in privaten Praxen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewerblichkeit der Einkünfte von Ärzten bei Beschäftigung weiterer angestellter Ärzte
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1916
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.10.1987 - X B 54/87
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
Weiter stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung dar, dass nach dem Gesetzeswortlaut dem Tatbestandsmerkmal "eigenverantwortlich" gegenüber dem Tatbestandsmerkmal "leitend" eine selbstständige und ergänzende Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Beschluss vom 07.10.87, X B 54/87, BStBl. 1988 II 17 m.w.N.).Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb bereits dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige sich nur noch um besonders wichtige oder besonders schwierige Aufträge selbst kümmert, die einfachen oder weniger bedeutsamen aber ganz seinen Mitarbeitern überlässt (vgl. BFH, Beschluss vom 07.10.87, ... X B 54/87, BStBl. 1988 II 17, m.w.N.).
- BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88
Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
Das eigenverantwortliche Handeln muss "den Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen tragen (vgl. BFH, Urteil vom 01.02.90, IV R 140/88, BStBl. 1990 II 507). - BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
(Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 982/03
Auf der Grundlage dieses Verständnisses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unbeschränkten Werbungskostenabzug dann nicht erfüllt, wenn der qualitative Schwerpunkt einer Betätigung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt und wenn der Aufgabenbereich eines Steuerpflichtigen so vielfältig und gestreut ist, dass seine Betätigung keinem konkreten Mittelpunkt zugeordnet werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 23.05.06, VI R 21/03, DStZ 2006, 485, m.w.N.).
- FG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - 2 K 336/12
Freiberufliche Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie trotz …
Das FA beruft sich zudem auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (FG) vom 24. August 2006 1 K 982/03 EFG 2006, 1916.Zur Begründung der hiergegen erhobenen Klage trägt die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 30035/02 EFG 2006, 1916 ergänzend vor, dass von einer eigenverantwortlichen Tätigkeit auch dann noch auszugehen sei, wenn der angestellte Arzt zwar eigenverantwortlich tätig werde, dies sich aber aus der Sicht des Patienten als Tätigkeit des Praxisinhabers darstelle.
Aus Sicht des Beklagten weicht der Senat mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des 1. Senats des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 1 K 982/03 EFG 2006, 1916 ab.
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
Diese Abgrenzung kann indessen im Falle eines häuslichen Arbeitszimmers nicht nach den Verhältnissen der Gesellschaft, sondern nur nach den Verhältnissen der Gesellschafter vorgenommen werden (FG-Berlin, Urteil vom 10. Juli 2006 8 K 8092/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1890; vgl. auch zur Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf das häusliche Arbeitszimmer eines im Rahmen einer Mitunternehmerschaft tätigen Anästhesisten FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. August 2006 1 K 982/03, EFG 2006, 1916).